Website_Header_Bildungsfoerderung

Bildungsförderung
und Finanzierung.

Bewerben Sie sich jetzt!

D

Das Controller Institut unterstützt Ihre Kompetenzentwicklung! Ob als Junior- bzw. Senior-Experte oder Führungskraft, ob als Privat- oder Unternehmensbucher – wir bieten für Sie in Kooperation mit verschiedenen Partnern derzeit Förderungen für folgende Lehrgänge an:

Stipendium

Bewerben Sie sich jetzt!

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (inkl. CV und Motivationsschreiben) an stipendium@controller-institut.at. Das Stipendium wird von einer Jury vergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Unsere Förderungs-Partner.

Partner.

waff-Förderung: Digi-Winner.

waff_Digi-Winner

Die waff-Förderung Digi-Winner fördert Weiterbildungen für Wiener:innen im Digitalisierungsbereich. Im Rahmen dieser Förderung können bis zu EUR 5.000,- für berufliche Weiterbildung beantragt werden. Je nach Einkommen werden 40, 60 oder 80 Prozent der Kurskosten übernommen. Weitere Informationen zu den Förderkriterien finden Sie hier.

Für einige Lehrgänge und Seminare aus unserem Bildungsprogramm können Sie die Förderung beantragen. 

Förderungen in Österreich.

Stipendien und Foerderungen

Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen existieren hierzulande zahlreiche Förderungsangebote und -möglichkeiten für Aus- und Weiterbildung. Durch die Zertifizierung nach Ö-Cert stellen wir eine österreichweite Anerkennung der Qualität und Transparenz unserer Lehrgänge und Seminare sicher. Dadurch ermöglichen wir Bildungsinteressierten Zugang zur Förderung ihrer Weiterbildung, auch wenn diese nicht im eigenen Bundesland stattfindet.   

Neben den meist bundesländerspezifischen Förderungen existiert für Arbeitnehmer zusätzlich die Option, für die Dauer ihrer Fortbildung in Bildungskarenz oder -teilzeit zu gehen. Detaillierte Infos zu Förderungen finden Sie auf dieser Website: http://www.kursfoerderung.at

NÖ Bildungsförderung:

"Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung"

Mit der Förderung „Arbeitswelt 4.0 – Fit für Digitalisierung“ fördert das Land Niederösterreich berufliche Umschulungen, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Elektronischer Datenverarbeitung (EDV), Informationstechnik (IT) und Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Im Rahmen dieser Förderung können bis zu EUR 2.500,- beantragt werden.

https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/foerderung_Arbeitswelt40.html

NÖ Bildungsförderung NEU

Das Ziel der NÖ Bildungsförderung ist primär darauf fokussiert, Menschen in Beschäftigung zu halten. Das heißt, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Betriebe sicherzustellen. Deswegen leistet das Land NÖ an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag (max. EUR 2.500,-) zur Finanzierung von Bildungskosten.

https://www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_noeBildungsfoerderung.html

Steuerersparnis für Arbeitnehmer:innen, Selbständige und Arbeitgeber:innen.

Finance_Inspiration

Bis zu 50 Prozent Ersparnis für Arbeitnehmer:innen und Selbstständige!

Egal ob Sie Arbeitnehmer:in oder selbständig sind: Die Teilnahmegebühren können Sie steuerlich voll absetzen, wenn Sie in Österreich steuerpflichtig sind. Voraussetzung ist lediglich, dass der Lehrgang für Sie eine Weiterbildung im bestehenden Berufsfeld oder eine Ausbildung in einem verwandten Beruf darstellt. Abhängig von Ihrem Einkommen können Sie bis zu 50 Prozent der Teilnahmegebühren zurückerhalten. Dies ist bei den Bildungsangeboten des Controller Instituts typischerweise der Fall.

Übersicht.

Absetzbar sind nicht nur die Teilnahmegebühren, sondern auch alle anderen damit verbundenen Kosten (z.B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten, auswärtige Nächtigungen).

  • Selbstständige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, Aufwendungen für Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen.
  • Unselbstständige Erwerbstätige können die Aufwendungen für Weiterbildung im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung als Werbungskosten geltend machen. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom Gesamteinkommen ab. Verdienen Sie mehr als 90.000 Euro pro Jahr, so refundiert Ihnen der Staat für jeden darüber liegenden Euro die Hälfte aller Kosten. Bei einem Einkommen zwischen 60.000 und 90.000 Euro sind es immerhin noch rd. 48 Prozent.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen: www.bmf.gv.at
Alle Angaben ohne Gewähr

Entscheidet der/die ArbeitgeberIn statt der Auszahlung einer Prämie die Kosten eines Studienprogramms an des Controller Instituts zu übernehmen, entsteht eine Kostenersparnis für beide Beteilige.

  • Für den/die ArbeitnehmerIn ist im Gegensatz zu einer Prämie die Förderung von Weiterbildung durch die ArbeitgeberIn steuerfrei. Der finanzielle Vorteil beträgt so bis zu 50 Prozent.
  • Und auch Ihr/Ihre ArbeitgeberIn profitiert davon: Es fallen keine Lohnnebenkosten an. Im Gegenteil, der Staat beteiligt sich an den Kosten mit 25 Prozent (bei Kapitalgesellschaften) bzw. bis zu 50 Prozent (bei Einzelunternehmern).

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen: www.bmf.gv.at
Alle Angaben ohne Gewähr

Datenschutzinformation
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Controller Institut GmbH, Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl: