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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

der Controller Institut GmbH und des Österreichischen Controller-Instituts

1. Teilnahme

1.1. An- und Abmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen und nach dem Datum ihres Einlangens berücksichtigt. Darüber erfolgt eine Bestätigung per E-Mail.
1.2. Sämtliche Veranstaltungen haben eine begrenzte Teilnehmerzahl.
1.3. Zutritt zu und Teilnahme an den Veranstaltungen sind nur möglich, wenn die Zahlung der Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn am genannten Konto eingegangen ist.
1.4. Bei Zahlungsverzug erlauben wir uns, im ersten Schritt Mahnspesen von 40€ pro gebuchtem Programm einzuheben.
1.5. Online-Trainings: Die Inhalte werden nach modernsten didaktischen Methoden ausschließlich im Rahmen von Live Online-Trainings vermittelt. Sie benötigen hierfür daher ein geeignetes Endgerät (PC, Laptop, etc.) sowie eine Internetverbindung. Die Online-Trainings (mit Ausnahme der Online -Kick-Offs und der Konferenzen) werden nicht aufgezeichnet.
1.6. Veranstalter des unter Bildungsprogramm und Inhouse Trainings angeführten Aus- und Weiterbildungsprogrammes ist die Controller Institut GmbH.
1.7. Sämtliche Anmeldungen zu Aus- und Weiterbildungsformaten erfolgen über die Controller Institut GmbH, die damit zum Vertragspartner bei Anmeldungen wird.
1.8. Spezielle Formate des Österreichischen Controller-Instituts (der Verein) werden gesondert ausgeflaggt und sind als solche erkennbar.

 

2. Teilnahmegebühren

2.1. Die Teilnahmegebühren verstehen sich exkl. 20 % Umsatzsteuer (USt). Die jeweiligen Rechnungen werden zuzüglich 20 % USt ausgestellt.
2.2. Nach der Anmeldung wird eine Rechnung der Controller Institut GmbH zugestellt (Sitz in Wien, Handelsgericht Wien, FN 444694m, UID: ATU 70167829). Rechnungen sind auf das Konto der Controller Institut GmbH (IBAN: AT88 1200 0100 1536 9936, BIC: BKAUATWW bei der UniCredit Bank Austria AG) zu zahlen.

 

3. Umbuchungen

3.1. Umbuchungen bedürfen der Schriftform. 
3.2. Bereits gebuchte Veranstaltungsplätze können vor Veranstaltungsbeginn – bei sofortiger Benachrichtigung des Veranstalters – an Ersatzteilnehmer weitergegeben werden. Es fallen in diesem Fall keine Stornogebühren an. Ausnahme bei Konferenzen: Die Anmeldung darf nicht an Dienstleister, Berater, (Software-) Lösungsanbieter, die nicht Partner der Konferenz sind, weitergegeben werden.
3.3. Ab erfolgter Anmeldung sind Umbuchungen auf eine andere, gleichwertige Veranstaltung nur innerhalb eines Jahres grundsätzlich möglich. Die Entscheidung darüber, ob eine Veranstaltung „gleichwertig“ im Sinne dieser Bestimmung ist, obliegt dem Controller Institut. Überdies behält sich das Controller Institut vor, im Einzelfall eine Umbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.4. Erstmalige Umbuchungen durch den Teilnehmer, die spätestens achtundzwanzig Tage vor der Veranstaltung (Seminar, Lehrgang, Konferenz, Coaching, Inhouse Training, Beratung, Web-based-Learning) beim Controller Institut einlangen, sind kostenlos möglich. Bei Umbuchungen durch den Teilnehmer, die nach dem achtundzwanzigsten Tag vor Veranstaltungsbeginn einlangen, werden dem Teilnehmer EUR 300.- (zuzüglich USt.) pro Seminartag bzw. Konferenz in Rechnung gestellt.
3.5. Ab der zweiten Umbuchung durch den Teilnehmer wird eine Bearbeitungsgebühr pro Umbuchung in Höhe von EUR 200,- (zuzüglich USt.) pro Seminartag bzw. Konferenz in Rechnung gestellt.
3.6. Bei Umbuchungen von Prüfungsterminen gilt die jeweils gültige Prüfungsordnung des Lehrganges.



4. Stornobedingungen

4.1. Abmeldungen durch den Teilnehmer, die spätestens achtundzwanzig Tage vor der Veranstaltung (Seminar, Lehrgang, Konferenz, Coaching, Inhouse Training, Beratung, Web-based-Learning, Prüfung) beim Controller Institut einlangen, sind kostenlos möglich. Bei Abmeldungen, die nach dem achtundzwanzigsten Tag, jedoch spätestens vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, werden 50 % der Teilnahmegebühr (zuzüglich USt.) in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen, die innerhalb von vierzehn Tagen vor Veranstaltungsbeginn einlangen, werden 100 % der Teilnahmegebühr (zuzüglich USt.) in Rechnung gestellt. Im Falle einer unangekündigten Nicht-Teilnahme werden ebenfalls 100 % der Teilnahmegebühr (zuzüglich USt.) in Rechnung gestellt.
4.2. Die Controller Institut GmbH und das Österreichische Controller-Institut behalten sich das Recht vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahlen bis zu 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen oder zu verschieben. Weiters behalten sich die Controller Institut GmbH und das Österreichische Controller-Institut das Recht vor, Veranstaltungen – auch kurzfristig – aus wichtigem Grund abzusagen  oder  zu  verschieben.  Wichtige  Gründe  sind  insbesondere Verhinderung  von  Vortragenden,  Nichtverfügbarkeit  des  Veranstaltungsorts, höhere Gewalt und sonstige unvorhergesehene Ereignisse.
4.3. Die Controller Institut GmbH und das Österreichische Controller-Institut behalten sich das Recht vor, Veranstaltungen (Seminare, Lehrgänge, Konferenzen) aus wichtigen Gründen (z.B. Gesundheitsrisiken) auch kurzfristig zur Gänze oder teilweise auf digitale Formate umzustellen, um so die Durchführbarkeit von Veranstaltungen zu gewährleisten.
4.4. Müssen Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden, so wird dies den Teilnehmern sofort bei Bekanntwerden per E-Mail mitgeteilt.
4.5. Im Falle einer Absage erhalten die Teilnehmer die Teilnahmegebühr zurück oder können innerhalb eines Jahres ab Absage eine gleichwertige Veranstaltung besuchen. Im Falle einer Verschiebung können die Teilnehmer die Veranstaltung zum neuen Termin besuchen oder – auf Verlangen – die Teilnahmegebühr zurück erhalten. Wahlweise können sie auch innerhalb eines Jahres ab Verschiebung eine gleichwertige  Veranstaltung  besuchen. Die Entscheidung darüber, ob eine Veranstaltung „gleichwertig“ im Sinne dieser Bestimmung ist, obliegt der Controller Institut GmbH bzw. dem Österreichischen Controller Institut, abhängig von der Art der Veranstaltung.
4.6. Im Falle einer Absage oder Verschiebung ist der Ersatz von über die Teilnahmegebühr hinausgehenden Kosten (zB für Anreise, Übernachtung, Verdienstentgang etc.) ausgeschlossen.
4.7. Inhalte, Referenten und Orte einer Veranstaltung können sich aus organisatorischen Gründen auch kurzfristig ändern. Derartige Änderungen berechtigen zu keiner Rückerstattung von Teilnahmegebühren.
4.8. Die Controller Institut GmbH und das Österreichische Controller-Institut behalten sich vor, Teilnehmer von der (weiteren) Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Wichtige Gründe für einen Ausschluss sind insbesondere die Störung der Veranstaltung oder die Gefahr einer Schädigung des Ansehens der Marke Controller Institut durch den Teilnehmer. Ein Kostenersatz oder eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

5. Unterlagen

5.1. Das Urheberrecht aller ausgegebenen Unterlagen – sei es in Papier- oder Buchform  oder  als  elektronisches  Medium  –  liegt  beim  jeweiligen  Autor. Der Autor haftet dabei nicht für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Unterlagen und wird insofern durch die Controller Institut GmbH schad- und klaglos gehalten. Das Nutzungsrecht der Teilnehmer erstreckt sich nur auf den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch und schließt jegliche Veränderung aus. Insbesondere sind bei entsprechender Verwendung der Unterlagen immer der Autor und der Veranstalter anzuführen und zu zitieren.
5.2. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Autors und des Veranstalters.
5.3. Die Inhalte der Vortragsunterlagen sowie des mündlichen Vortrages ersetzen eine rechtliche und steuerliche Beratung nicht.

 

6. Haftung

6.1. Schadenersatzansprüche  des  Teilnehmers  gegen  die Controller Institut GmbH und das Österreichische Controller-Institut und/oder  deren  Erfüllungsgehilfen  sind  ausgeschlossen,  soweit  sie  nicht auf  vorsätzlichem  oder  grob  fahrlässigem  Verhalten  beruhen.  Zudem  beschränkt sich die Haftung der Controller Institut GmbH und des Österreichischen Controller-Instituts auf den Betrag der Teilnahmegebühr.
6.2. Die Controller Institut GmbH und das Österreichische Controller-Institut haften nicht für mittelbare oder indirekte Schäden.
6.3. Die Controller Institut GmbH und das Österreichische Controller-Institut bereiten Veranstaltungen sorgfältig vor. Die Gesellschaften übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und die Verwertung erworbener Kenntnisse. Überdies garantieren die Gesellschaften keinen bestimmten Erfolg einer Veranstaltung.

 

7. Sonstiges

7.1. Die Controller Institut GmbH und das Österreichische Controller-Institut behalten sich das Recht vor, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern.
7.2. Gerichtsstand ist Wien. Es ist österreichisches Recht anwendbar.

Datenschutzinformation
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