Geschäftsführerin | Marketing | Vertrieb | Mitglieder
Heike Gabriel
Assistenz Geschäftsführung
Programm-Management
Mag. Clemens Nachbauer, MBA
Leitung Programm-Management
Verena Fassl, MA
Programm-Management
Birgit Huemer-Pokorny, MA
Programm-Management
Mag. Cathrin Leßlhumer
Programm-Management
Tina Blagus, BSc
Programm-Organisation
Angelika Irsigler-Giglmayr, MA
Programm-Organisation
Barbara Neumann, BA
Programm-Organisation | in Karenz
Mag. Manfred Steger, MA
Programm-Organisation | Digital Learning Manager
Konferenzen
Adela Kuliga
Head of Corporate Relations & Conferences
Margarita Mayer, MA
Junior Manager Corporate Relations & Conferences
Mag. Elisabeth Perdau
Projektleitung Kongresse
Jasmin Menten, BA
Projektleitung Kongresse | Projektleitung Studien
Competence First
Prof. Dr. Christian Kreuzer
Geschäftsführer
Carmen Bösch, MA
Projektmanagement Inhouse Trainings & Consulting
Julia Matzinger, MSc
Manager
Mag. Sebastian Baldinger
Senior Consultant
Vivian Nnenna Ogbonna, BA
Team Assistant Inhouse Trainings
Marketing & Kommunikation
Verena Laber, MA LLM
Geschäftsführerin | Marketing | Vertrieb | Mitglieder
Nilsu Bekar-Akkaya, BA
Communications & Digital Media Manager
MMag. Sarah Blaimschein, MSc
PR & Redaktion CFOaktuell
Eva Sukup
Datenbank- und System-Management
Mag. Tamas Szabo
Teilnehmerservice & Rechnungswesen
Jasmin Hermetinger
Datenbank
Bernadette Kalcher
Datenbank
Stephanie Socha
Datenbank
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Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Controller Institut GmbH, Österreich) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, treffen Sie bitte eine Auswahl:
Analyse / Statistik (1 Dienst)
Anonyme Auswertung zur Fehlerbehebung und Weiterentwicklung
Zweck: Fehleranalyse, statistische Auswertung unserer Website Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Analysesoftware und Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät, Anonymisierung der erhobenen Daten; Auswertung der anonymen Daten in Form von Statistiken Speicherdauer: Daten auf Ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre. Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fehleranalyse Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Google Tag Manager (USA) Zweck: Auslösung, Steuerung und Verwaltung weiterer Dienste Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten und von Daten Ihres Webbrowsers; Auswertung zur Weiterentwicklung des Dienstes Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Zweck: Wiedergabe von Videos Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, von Daten Ihres Webbrowsers und von Daten über die aufgerufenen Inhalte; Platzierung von Werbecookies durch Google; Verarbeitung der erhobenen Daten durch Google Speicherdauer: bis zum Verlassen der Website Gemeinsamer Verantwortlicher: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Der Dienst YouTube wird Ihnen nicht zur Verfügung gestellt Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Der Google Konzern übermittelt Ihre personenbezogenen Daten in die USA. Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.
Google Tag Manager (USA) Zweck: Auslösung, Steuerung und Verwaltung weiterer Dienste Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten und von Daten Ihres Webbrowsers; Auswertung zur Weiterentwicklung des Dienstes Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Die Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 49 Abs 1 lit a iVm Art. 6 Abs 1 lit a DSGVO. Die USA verfügt über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau. Insbesondere können US Geheimdienste auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können. Der EuGH hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss für ungültig erklärt.