NaBeG beschlossen – neue Berichtspflichten auf einen Blick
Die regulatorischen Entwicklungen im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung waren in jüngerer Zeit von erheblicher Dynamik geprägt. Im Dezember 2025 wurde im Rahmen einer Einigung zwischen Europäischem Parlament, Europäischem Rat und Europäischer Kommission der Anwendungskreis berichtspflichtiger Unternehmen auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen und einem Umsatz von mehr als 450 Mio. EUR festgelegt. Diese Schwellenwerte wurden auch in dem im Jänner vom österreichischen Nationalrat beschlossenen Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) übernommen, mit dem die CSRD in österreichisches Recht umgesetzt und die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter konkretisiert wird.
Vor diesem Hintergrund gibt Dietmar Dokalik (Bundesministerium für Justiz) im Rahmen eines Webinars am 25. Februar einen kompakten Überblick über die wesentlichen Inhalte des NaBeG und ordnet die neuen Regelungen in den bestehenden rechtlichen Rahmen ein.
Aufbau und Inhalte
Im Fokus stehen insbesondere:
• Berichtsinhalte: Umfang, Struktur und inhaltliche Anforderungen
• Anwendungskreis: Betroffene Unternehmen, Schwellenwerte sowie Übergangs- und Befreiungsbestimmungen
• Zeitpunkt: Erstanwendung, zeitlicher Anwendungsbereich und relevante Berichtsjahre
• Prüfung: Prüfpflichten und Prüfungsumfang
Das Webinar vermittelt einen aktuellen Überblick über den rechtlichen Rahmen, zentrale Neuerungen sowie deren praktische Implikationen für betroffene Unternehmen und Organisationen. Das Webinar richtet sich damit insbesondere an Personen, die mit der Umsetzung, Steuerung oder Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung betraut sind.
NaBeG beschlossen – neue Berichtspflichten auf einen Blick
Nächster Termin am 25. Feb. 2026
1.5 Stunden
25.02.2026, 09:00 - 10:30
online

