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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Consulting

ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN

für Consulting-Projekte Controller Institut GmbH,

Fassung vom 11.3.2020 Die Grundlagen der Auftragsbeziehung

1. Die Leistungen werden von uns mit angemessener Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen ausschließlich für Sie als unseren Mandanten erbracht.

2. Die Leistungen erbringen wir für Sie als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Ihr Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter oder Mitunternehmer. Weder Sie noch wir sind berechtigt, ermächtigt oder befugt, die jeweils andere Vertragspartei zu verpflichten, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde oder Sie uns ausdrücklich und schriftlich eine Vollmacht zur Vertretung erteilt haben.

3. Wir sind berechtigt, Teile der Leistungen an Dienstleister als Unterauftragnehmer zu vergeben, die direkt mit Ihnen in Kontakt treten können. Die Verantwortlichkeit für die Arbeitsergebnisse (vgl. die Definition in Ziffer 10), für die Erbringung der Leistungen und für unsere sonstigen aus der Mandatsvereinbarung resultierenden Verpflichtungen liegt ausschließlich bei uns.

4. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Geschäftsführungsentscheidungen, die im Zusammenhang mit unseren Leistungen getroffen werden. Für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse unserer Leistungen sind wir nicht verantwortlich.

Einschränkung des Projektumfangs
5. Wir werden Fehler oder Störungen in Ihren Computersystemen, sonstigen Geräten und deren Komponenten („Systeme“) nicht identifizieren, aufzeigen oder beheben, unabhängig davon, ob sie auf ungenauer oder mehrdeutiger Eingabe, Speicherung, Auslegung oder Verarbeitung bzw. Berichterstattung von Daten beruhen. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für Störungen oder Probleme, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung in Systemen im Rahmen der Auftragsbearbeitung ergeben.

Ihre Verantwortlichkeiten
6. Sie benennen uns einen qualifizierten Ansprechpartner für die Betreuung und Begleitung unserer Leistungen. Sie sind verantwortlich für sämtliche Geschäftsführungsentscheidungen im Zusammenhang mit unseren Leistungen, die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse unserer Leistungen und die Entscheidung darüber, inwieweit unsere Leistungen für Ihre Zwecke geeignet sind.

7. Sie werden (oder veranlassen andere), uns sämtliche für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Ressourcen sowie jede erforderliche Unterstützung (einschließlich des Zugangs zu Unterlagen, Systemen, Räumlichkeiten und Personen) unverzüglich zur Verfügung stellen.

8. Sämtliche Informationen, die uns von Ihnen oder in Ihrem Auftrag zur Verfügung gestellt werden („Mandanteninformationen“), werden nach Ihrem besten Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein. Die uns zur Verfügung gestellte Mandanteninformationen werden keine Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.

9. Wir werden uns auf die uns zur Verfügung gestellten Mandanteninformationen verlassen und sind, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, nicht dafür verantwortlich, diese zu bewerten oder deren Richtigkeit zu überprüfen.

10. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Mitarbeiter die Ihnen nach der Mandatsvereinbarung obliegenden Pflichten einhalten.

Unsere Arbeitsergebnisse
11. Sämtliche Informationen, Beratungsleistungen, Empfehlungen oder sonstige Inhalte von Berichten, Präsentationen oder sonstigen Mitteilungen, die wir Ihnen in Erfüllung der Mandatsvereinbarung zur Verfügung stellen (die „Arbeitsergebnisse“), sind - mit Ausnahme der Mandanteninformationen - ausschließlich zu Ihrer internen Verwendung (gemäß dem Zweck der jeweiligen Leistungen) bestimmt.

12. Sie sind nicht dazu berechtigt, Arbeitsergebnisse (oder einen Teil oder eine Zusammenfassung eines Arbeitsergebnisses) gegenüber Dritten (einschließlich Ihrer verbundenen Unternehmen) offenzulegen oder sich auf uns im Zusammenhang mit den Leistungen zu beziehen; außer

(a) gegenüber Ihren Rechtsanwälten und anderen berufsmäßigen Parteienvertretern, soweit Ihnen diese ihrerseits zur selben Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Arbeitsergebnisse ausschließlich dazu durchsehen, Sie im Zusammenhang mit den Leistungen zu beraten,
(b) soweit Sie aufgrund eines Gesetzes zur Offenlegung (über die Sie uns soweit zulässig unverzüglich in Kenntnis setzen) verpflichtet sind, oder
(c) gegenüber anderen Personen oder Unternehmen (einschließlich Ihrer verbundenen Unternehmen), wenn wir zuvor schriftlich unsere Zustimmung erteilt haben und diese die Arbeitsergebnisse lediglich im Rahmen der erteilten Zustimmung verwenden. Soweit Sie dazu berechtigt sind, Arbeitsergebnisse (oder Teile davon) offen zu legen, ist es Ihnen dennoch nicht gestattet, Änderungen, Bearbeitungen oder Modifizierungen der Arbeitsergebnisse vorzunehmen.

13. Sie sind dazu berechtigt, Zusammenfassungen, Berechnungen oder Tabellen, die in einem Arbeitsergebnis enthalten sind und auf Mandanteninformationen basieren, in Dokumente, die Sie zu verwenden beabsichtigen, aufzunehmen, nicht jedoch unsere Empfehlungen, Schlussfolgerungen oder Feststellungen. Sie übernehmen die alleinige Verantwortung für den Inhalt solcher Dokumente, und es ist Ihnen untersagt gegenüber Dritten, sich – direkt oder indirekt - auf uns zu berufen.

14. Sie sind nicht dazu berechtigt, sich auf die Entwürfe von Arbeitsergebnissen (die unverbindlich sind) zu verlassen, sondern lediglich auf dessen finale schriftliche Fassung. Entwurfsfassungen eines Arbeitsergebnisses dienen lediglich unseren internen Zwecken und/oder der Abstimmung mit Ihnen und stellen demzufolge nur Vorstufe von Arbeitsergebnissen dar und sind weder final noch verbindlich und erfordern weitere Überarbeitungen. Wir sind nicht dazu verpflichtet, ein finales Arbeitsergebnis im Hinblick auf Umstände, die uns seitdem im Arbeitsergebnis benannten Zeitpunkt des Abschlusses unserer Tätigkeit, oder – in Ermangelung eines solchen Zeitpunkts – der Auslieferung des Arbeitsergebnisses zur Kenntnis gelangt sind oder eintreten, zu aktualisieren. Dies gilt dann nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.

Haftungsbeschränkung
15. Wir haften für Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

16. Für sonstige Schäden haften wir ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch arglistiges Verhalten, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei grober Fahrlässigkeit haften wir begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Die Vertragsparteien werden den angesichts der Haftungsrisiken aus der jeweiligen Mandatsvereinbarung sich ergebenden Betrag des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens jeweils gesondert für die jeweilige Mandatsvereinbarung vereinbaren. Jegliche Einwände, die wir Ihnen gegenüber geltend machen können, können auch gegenüber Dritten geltend gemacht werden, denen wir unsere Dienstleistungen, wie vereinbart, anbieten. Für leichte Fahrlässigkeit wird nicht gehaftet, wobei die Beweislastumkehr gemäß § 1298 Satz 2 ABGB ausgeschlossen wird. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Sollte in der jeweiligen Mandatsvereinbarung keine Haftungsobergrenze vereinbart sein, haften wir jeweils bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung. Uns trifft keine Haftung für Schäden, die nicht die Mandatsvereinbarung selbst betreffen, wie insbesondere entgangener Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter.

17. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für Produkte, Programme oder Leistungen Dritter, deren Leistungsfähigkeit oder Übereinstimmung mit ihren Spezifikationen. Unsere Bemerkungen oder Empfehlungen zum funktionalen oder technischen Leistungsvermögen im Einsatz befindlicher oder von Ihnen für den künftigen Einsatz in Betracht gezogener Produkte basieren ausschließlich auf den Informationen, die von den Anbietern direkt oder über Sie zur Verfügung gestellt wurden. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen sowie für deren Bestätigung sind wir in keiner Weise verantwortlich.

18. Die Leistungen berücksichtigen nicht die Interessen Dritter. Sie sind ausschließlich für Sie und Ihre interne Verwendung bestimmt und sind dementsprechend nicht darauf ausgelegt, Dritten als Grundlage für deren Entscheidungen zu dienen, es sei denn wir haben schriftlich etwas Abweichendes vereinbart. Dritte können aus dieser Auftragsvereinbarung keine Rechte herleiten oder sonst wie aus dieser Auftragsvereinbarung Nutzen ziehen, es sei denn wir haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Ihre verbundenen Unternehmen sind ebenfalls „Dritte“ im Sinne dieser Auftragsvereinbarung. Ihnen ist bewusst, dass mündliche Auskünfte und Darstellungen zu unserem Arbeitsergebnis oder im Zusammenhang mit unseren Beratungsleistungen durch ein erhöhtes Risiko von Missverständnissen gekennzeichnet sind. Sofern Sie beabsichtigen, eine Entscheidung auf der Grundlage solcher mündlicher Informationen zu treffen, akzeptieren Sie entweder das damit einhergehende Risiko und übernehmen die alleinige Verantwortung dafür, oder Sie werden uns um eine schriftliche Bestätigung Ihres Verständnisses bitten. Mündliche Erklärungen und Auskünfte außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

19. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)-Schadens nach dem anspruchsbegründeten Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind. Jeder Schadenersatzanspruch verjährt, wenn er nicht binnen sechs Monaten, nachdem wir die Zahlung des Anspruchs abgelehnt haben und Ihnen diese Ablehnung zugegangen ist, durch Klage gerichtlich geltend gemacht wurde.

20. Sie sind nicht dazu berechtigt, vertragliche Ansprüche oder Verfahren im Zusammenhang mit den Leistungen oder generell auf der Grundlage der Mandatsvereinbarung gegen unsere Unterauftragnehmer, Anteilseigner, Geschäftsführungsmitglieder, Mitarbeiter geltend zu machen bzw. anzustrengen. Sie verpflichten sich, vertragliche Ansprüche ausschließlich uns gegenüber geltend zu machen bzw. Verfahren nur uns gegenüber anzustrengen.

Haftungsfreistellung
21. Sie sind dazu verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Ihrer verbundenen Unternehmen und Anwälte) sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Verlusten, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere angemessene externe und interne Kosten rechtlicher Beratung) freizustellen, die aus der Verwendung eines Arbeitsergebnisses durch Dritte oder weil ein Dritter auf das Arbeitsergebnis vertraut, resultieren soweit die Weitergabe direkt oder indirekt durch Sie oder auf Ihre Veranlassung erfolgt ist. Diese Verpflichtung besteht nicht, soweit wir uns ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt haben, dass der Dritte auf das Arbeitsergebnis vertrauen darf.

Nutzungsrechte
22. Im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen sind wir berechtigt, Daten, Software, Muster, Hilfsmittel, Tools, Modelle, Systeme sowie andere Methoden und Fachwissen („Know-how“) zu nutzen, die in unserem Eigentum stehen. Ungeachtet der Auslieferung der Arbeitsergebnisse verbleibt das geistige Eigentum am Know-how (einschließlich der im Rahmen der Erbringung der Leistungen entwickelten Verbesserungen oder der erworbenen Kenntnisse) und an sämtlichen im Rahmen der Leistungen zusammengestellten Arbeitspapieren (mit Ausnahme der in diesen wiedergegebenen Mandanteninformationen) weiterhin bei uns. #

Vertraulichkeit
23. Soweit in der Mandatsvereinbarung nichts anderes geregelt ist, ist keine der Vertragsparteien dazu berechtigt, die Inhalte der Mandatsvereinbarung oder sonstige Informationen, die von der jeweils anderen Vertragspartei oder in deren Namen zur Verfügung gestellt wurden und nach vernünftigen Erwägungen vertraulich sind und/oder als schützenswert zu behandeln sind, gegenüber Dritten offen zu legen. Den Vertragsparteien ist eine Offenlegung solcher Informationen jedoch gestattet, soweit sie

(a) ohne Verstoß gegen die Mandatsvereinbarung öffentlich bekannt geworden sind oder öffentlich bekannt werden,
(b) dem Empfänger im Nachhinein von einem Dritten zur Verfügung gestellt wurden, der nach Kenntnis des Empfängers gegenüber der offenlegenden Partei im Hinblick auf die Informationen nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist,
(c) dem Empfänger bereits zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren oder davon unabhängig entwickelt wurden,
(d) offen gelegt werden soweit dies erforderlich ist, um die Rechte des Empfängers aus der Mandatsvereinbarung durchzusetzen, (e) aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.

24. Den Vertragsparteien ist die Verwendung elektronischer Medien zum Austausch und zur Übermittlung von Informationen gestattet. Eine solche Verwendung stellt keinen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflichten gemäß der Mandatsvereinbarung dar. Den Vertragsparteien ist bewusst, dass die elektronische Übermittlung von Informationen und Dokumenten (insbesondere per E-Mail) Risiken birgt.

25. In Übereinstimmung mit geltendem Recht sind wir berechtigt Mandanteninformationen an andere Personen und externe Dienstleister weiterzugeben, die solche Daten in den verschiedenen Jurisdiktionen, in denen sie tätig sind, erheben, verwenden, übertragen, speichern oder anderweitig verarbeiten können (zusammen „verarbeiten“), zu folgenden Zwecken weiterzugeben:

(a) zur Erbringung unserer Leistungen;
(b) zur Einhaltung berufsrechtlicher sowie regulatorischer Vorschriften;
(c) zur Vermeidung von Interessenskonflikten;
(d) zum Zweck des Risikomanagements sowie der Qualitätsprüfung;
(e) zur internen Rechnungslegung sowie der Erbringung von administrativen und IT- Unterstützungsleistungen (zusammen: „Verarbeitungszwecke“). Wir sind Ihnen gegenüber für die Sicherstellung der Vertraulichkeit Ihrer Mandateninformationen verantwortlich.

Datenschutz
26. Wir sind dazu berechtigt, Mandanteninformationen, die bestimmten natürlichen oder juristischen Personen zugeordnet werden können („personenbezogene Daten“), zu verarbeiten. Wir verarbeiten personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den nationalen (DSG) und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz. Sie stimmen durch Unterfertigung des gegenständlichen Auftrages dieser Verarbeitung personenbezogener Daten zu. Wir verpflichten sämtliche Service Provider, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, sich ebenfalls an diese Bestimmungen zu halten.

27. Um eine umfassende und ordnungsgemäße Bearbeitung des Auftrags zu gewährleisten, sind wir unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht berechtigt, Mandatsinformationen an ausgewählte externe Dienstleister zu übermitteln, welche als Auftragsverarbeiter fungieren. Um den Auftrag bestmöglich erfüllen zu können, kann es notwendig sein, gewisse Ihrer personenbezogenen Daten an Auftragsverarbeiter zu übermitteln, welche u.U. auch als Verantwortliche agieren. Beschränkt auf den Zweck der Erfüllung des Auftrages, willigen Sie hiermit in diese Übermittlung ein, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Die Vertraulichkeit der Mandatsinformationen ist gewährleistet. Nähere Informationen können Sie der jeweils aktuellen Fassung unserer Datenschutzerklärung entnehmen, welche unter www.controller-institut.at/de/datenschutz/ abrufbar ist.

28. Sie garantieren uns, dass Sie befugt sind, uns personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Leistungen zur Verfügung zu stellen und dass die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit geltendem Recht verarbeitet wurden.

Honorar und Auslagen Allgemein
29. Sie haben für unsere Leistungen unser Honorar und unsere Auslagen, wie dies in der entsprechenden Leistungsbeschreibung und deren Anlagen genauer festgelegt ist, zu zahlen. Sie sind zudem verpflichtet, uns alle weiteren Auslagen zu erstatten, die uns im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen entstanden und angemessen sind. Unser Honorar versteht sich exklusive Steuern, ähnlichen Aufwendungen, Zöllen, Gebühren oder Abgaben, die im Zusammenhang mit den Leistungen anfallen; diese sind von Ihnen ebenfalls zu tragen (mit Ausnahme der allgemeinen Besteuerung des Einkommens). Wir können angemessene Vorschüsse auf unser Honorar und den Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung unserer Arbeitsergebnisse von der vollen Befriedigung unserer Ansprüche abhängig machen. Unsere Vergütungen und Auslagen werden monatlich in Rechnung gestellt. Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anderweitig geregelt, ist, ist die Zahlung 30 Tage nach Zugang unserer Rechnung fällig.

30. Reisekosten außerhalb von Wien verrechnen wir Ihnen in tatsächlich angefallener Höhe weiter. Reisezeiten sind Arbeitszeiten und werden vollständig zu den angegeben Stundensätzen berechnet. Sämtliche Vergütungen, Gebühren und Auslagen sowie die zur Anwendung kommende Umsatzsteuer werden Ihnen zusätzlich zum oben angegebenen Beratungshonorar in Rechnung gestellt.

31. Wir haben Anspruch auf ein zusätzliches Honorar samt Aufwendungen, soweit Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs (einschließlich Ihrer Handlungen oder Unterlassungen) uns daran hindern, die Leistungen wie ursprünglich geplant zu erbringen oder wenn Sie uns mit der Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben betrauen.

32. Wir weisen darauf hin, dass unser vereinbartes Honorar jährlich nach Anstieg des Österreichischen Verbraucherpreisindex angepasst wird. Die Wertsicherung erfolgt auf Basis des von der Statistik Austria verlautbarten Verbrauchpreisindex 2015 (VPI 2015). Ausgangsbasis ist die für das Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Die Anpassung erfolgt einmal jährlich mit Wirkung ab 01. Jänner des jeweiligen Kalenderjahres auf Basis der für Oktober des vorangegangenen Kalenderjahres veröffentlichten Indexzahl. Der zu zahlende Betrag erhöht sich nach Maßgabe der Veränderung der Indexzahl des jeweiligen Fälligkeitsmonats gegenüber der Ausgangszahl. Die die Anpassung auslösende Indexzahl bildet jeweils die neue Ausgangsbasis zur Errechnung weiterer Valorisierungen. Eine Verminderung unter jene Beträge, welche in dieser Auftragsvereinbarung ausgewiesenen sind, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern in einem Jahr keine Anpassung vorgenommen wird, verzichten wir nicht automatisch auf unser Recht, in den Folgejahren Anpassungen vorzunehmen.

33. Soweit wir von Gesetzes wegen oder aufgrund richterlicher oder sonstiger hoheitlicher Anordnung verpflichtet sind, Informationen als Beweismittel oder Personal als Zeugen im Zusammenhang mit unseren Leistungen oder der Mandatsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, sind Sie dazu verpflichtet, uns den dadurch entstandenen Zeit- und Kostenaufwand (inklusive externer Rechtsberatungskosten), zu erstatten, sofern wir nicht selbst Partei des Verfahrens bzw. Subjekt der Ermittlungen sind oder soweit wir nicht durch staatliche Stellen entschädigt werden.

Höhere Gewalt
34. Keine der Vertragsparteien ist für eine Verletzung der Mandatsvereinbarung verantwortlich (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), wenn dieser durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereiches der Vertragsparteien liegen („höhere Gewalt“).
 

Dauer und Beendigung
35. Die Bedingungen der Mandatsvereinbarung gelten für die Leistungen dieser Mandatsvereinbarung (einschließlich solcher Leistungen, die vor Unterzeichnung der Mandatsvereinbarung erbracht wurden).

36. Die Mandatsvereinbarung endet mit dem Abschluss der Leistungen. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Mandatsvereinbarung bzw. eine bestimmte Leistung vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen. Darüber hinaus sind wir zur fristlosen Kündigung der Mandatsvereinbarung bzw. zur sofortigen Beendigung einzelner oder aller Leistungen berechtigt, wenn wir aus vernünftigen Erwägungen zu dem Schluss kommen, die Leistungen nicht mehr in Übereinstimmung mit geltendem Recht oder unseren Berufspflichten erbringen zu können. § 1162 ABGB bleibt unberührt.

37. Sie sind verpflichtet, uns bereits begonnene oder abgeschlossene Leistungen zu vergüten, sowie entstandene Aufwendungen und Auslagen zu ersetzen, die uns bis zum Tag der Beendigung der Mandatsvereinbarung entstanden sind.

38. Unsere Verschwiegenheitspflichten gemäß der Mandatsvereinbarung gelten für eine Zeitdauer von 10 Jahren nach Beendigung der Mandatsvereinbarung fort. Sämtliche andere Bestimmungen der Mandatsvereinbarung, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien über die Beendigung der Mandatsvereinbarung hinaus begründen, gelten auch nach Beendigung derselben zeitlich unbegrenzt fort.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
39. Auf die Mandatsvereinbarung und sämtliche außervertraglichen Angelegenheiten oder Verpflichtungen, die sich aus der Mandatsvereinbarung oder den Leistungen ergeben, findet österreichisches Recht Anwendung.
40. Für alle aus der Mandatsvereinbarung oder einzelnen oder allen Leistungen entstehenden Streitigkeiten sind ausschließlich das für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht oder nach unserer Wahl, (i) die Gerichte an dem Ort, an dem Sie Ihren Sitz haben, örtlich zuständig.

Sonstiges
41. Wir sind berechtigt und verpflichtet, nachträglich hervorkommende Unrichtigkeiten und Mängel in unseren Arbeitsergebnissen zu beseitigen, und verpflichtet, Sie hiervon unverzüglich zu verständigen. Wir sind berechtigt, auch über die ursprüngliche Äußerung informierte Dritte von der Änderung zu verständigen. Sie haben Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten, sofern diese von uns zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach erbrachter Leistung des Auftragnehmers bzw. – falls eine schriftliche Äußerung nicht abgegeben wird – sechs Monate nachdem wir die beanstandete Tätigkeit beendet haben. Sie haben bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung des vereinbarten Honorars. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Punkte 15 bis 20. Die Beweislastumkehr, also eine Verpflichtung von uns, zu beweisen, dass wir den Mangel nicht verursacht haben, ist ausgeschlossen.

42. Die Mandatsvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung im Hinblick auf die Leistungen und die sonstigen in der Mandatsvereinbarung geregelten Angelegenheiten zwischen den Vertragsparteien dar und ersetzt alle vorangegangenen diesbezüglichen Vereinbarungen, und Erklärungen, einschließlich früher geschlossener Vertraulichkeitsvereinbarungen.

43. Die Mandatsvereinbarung und/oder jede dazu gehörende Leistungsbeschreibung (sowie Änderungen derselben) bedürfen der Schriftform im Sinn des § 886 ABGB. Für die Wirksamkeit der Mandatsvereinbarung ist es ausreichend, wenn jede der Vertragsparteien eine separate Ausfertigung desselben Dokuments unterzeichnet.

44. Jede Partei sichert der anderen zu, dass die Person/en, die die Mandatsvereinbarung und/oder Leistungsbeschreibung in Ihrem Namen unterzeichne/t/en, berechtigt ist/sind, die jeweilige Partei zu verpflichten. Sie sichern zu, dass Ihre verbundenen Unternehmen oder andere Parteien, für die die Leistungen erbracht werden an die Bedingungen der Vereinbarung und/oder der Leistungsbeschreibung gebunden sind.

45. Sie stimmen hiermit zu, dass wir für andere Mandanten - einschließlich Ihrer Wettbewerber - tätig werden dürfen.

46. Eine Abtretung der Rechte und Pflichten aus der Mandatsvereinbarung ist nicht zulässig.

47. Wenn eine Bestimmung der Mandatsvereinbarung (ganz oder teilweise) rechtswidrig, nichtig oder undurchsetzbar sein sollte, gelten die anderen Bestimmungen weiter.

48. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Leistung aus wichtigen Gründen (z.B. Gesundheitsrisiken, höhere Gewalt etc.) auch kurzfristig zur Gänze oder teilweise auf digitale Formate umzustellen, um so die Umsetzbarkeit der vereinbarten Leistungen sicherzustellen.

49. Bei Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen den Bestimmungen der Mandatsvereinbarung gilt folgende Rangfolge (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist):

(a) das Anschreiben,
(b) die entsprechende Leistungsbeschreibung samt allen Anlagen,
(c) Einwilligungserklärung,
(d) diese Allgemeinen Auftragsbedingungen und
(e) die übrigen Anlagen zur Mandatsvereinbarung.

50. Keine Partei ist berechtigt, den Namen, das Logo oder die Marke der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige Zustimmung zu verwenden oder darauf zu referenzieren. Sofern wir Ihre vorherige Zustimmung durch die beiliegende Einwilligungserklärung erhalten, dürfen wir Sie als unseren Mandanten öffentlich im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen oder sonst wie nennen.

Datenschutzinformation
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